Wir bemühen uns Sie und Ihre Rechte, ernst und vertrauensvoll zu behandeln.
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Eintragung: p.h.G Franz Wimmer GmbH HRB 183588 St.-Nr. 139 / 159 / 56704
Franz Wimmer GmbH&Co.KG Geschäftsführer: Franz Wimmer, USt.-Id. Nr. DE 269101197
medizinisch technische Geräte Daniel Wimmer Amtsgericht München, HRA 95005
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter verzichtet, wo
eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten
männlichen Begriffe die weiblichen Formen ebenso mit ein.
Unterstrichene Passagen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von
§ 310 Absatz 1 BGB.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der
Geltung zustimmen.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor
diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist,
vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche
Bestätigung maßgebend.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir
diese innerhalb von vier Wochen annehmen.
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können
dieses Angebot innerhalb von vier Wochen annehmen. Eine Auftragsbestätigung
innerhalb dieser Frist erstellen wir nur auf Wunsch.
3. Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen
Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen,
Broschüren, Spezifikationen, Beschreibungen, etc., behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden,
es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche
Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziffer
2 annehmen, sind uns diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
4. Preise und Zahlung
4.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk
ausschließlich Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten und zuzüglich Mehrwertsteuer
in jeweils gültiger Höhe. Aus Kulanzgründen verzichten wir bei einem Nettowarenwert
> 100,00€ auf Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten. Werden jedoch vom Käufer
besondere Versand- und Verpackungsvorschriften gemacht (z.B. Luftfracht, Express
usw.) oder bei einem Nettowarenwert kleiner 100,00€, erfolgt Berechnung der Liefer-,
Verpackungs- und Versandkosten.
4.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf ein von uns genanntes Konto zu
erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
zulässig.
4.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % bzw. 8 % über
dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen
höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns
nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in
zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
4.4 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen
wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate
oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere
Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder
Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Lieferzeit
6.1 Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere
Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
6.2 Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten
oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine
angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist
fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag
zurückzutreten.
6.3 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
6.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht
die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
6.5 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges
bleiben unberührt.
7. Gefahrübergang bei Versendung
Wird Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung
an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt
oder wer die Frachtkosten trägt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen
Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig
verhält.
8.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen
ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf
eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum
Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen
Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf
eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht
übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt
ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns
entstandenen Ausfall.
8.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen
Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe
des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab.
Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der
Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen,
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
9. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
9.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns
gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen,
gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Bei gebrauchten Gütern ist die Gewährleistung mit
Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
9.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen,
der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware,
vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder
Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender
Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten
Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem
Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und
die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.5 Weiter übernehmen wir keine Gewährleistung bei ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung, fehlerhafte Inbetriebsetzung durch Besteller oder Dritte, Nichtbeachten
von Herstellerinstruktionen (Installations-, Bedienungsanleitung inkl. Wartungsplan),
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und
Nichtverwendung von Original bzw. von uns gelieferten Ersatzteilen.
9.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte
Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht
worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
9.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller
mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des
Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6
entsprechend.
9.8 Verschleißteile sind von der Gewährleitung ausgeschlossen.
10. Ersatzteilrücknahme
10.1 Von uns gelieferte Ersatzteile werden nur auf Kulanz zurückgenommen. Bitte holen Sie
sich vorab unser Einverständnis ein. Bedingung ist immer ein unversehrter
Originalzustand. Beschädigte oder gebrauchte Ware (auch wenn diese bereits
gebraucht von uns verkauft wurde) oder eigens für den Besteller verfügbar gemachte
Artikel (keine Lagerware) sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Die Kosten für die
Rücksendung trägt der Besteller. Mögliche Ausnahmeregelungen bemessen sich nach
Zustand der Ware, Wert und von uns intern festgelegte Faktoren.
11. Arbeiten an Anlagen die vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden
11.1 Bei Anlagen / Geräten, die vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden bzw. bei
denen der Hersteller nicht mehr am Markt ist gelten folgende Ausnahmen. Gleiches
gilt, wenn der Besteller ausdrücklich Arbeiten verlangt, die nicht vom Hersteller
autorisiert sind oder Arbeiten an Anlagen älter 10 Jahre.
a) Keinerlei Gewährleistung auf Reparaturarbeiten.
b) Gebrauchte Teile werden, auf Kundenwunsch, ohne Gewährleistung geliefert oder
eingebaut.
c) Die Sicherstellung der Konformität der Anlage, als Medizinprodukt, liegt nicht in
unserer Verantwortung.
12. Lieferung von Neugeräten
12.1 Von uns gelieferte Neugeräte unterliegen höchstens einer Gewährleistung von 12
Monaten oder 1200 Chargen. (Je nach früherem Erreichen). Voraussetzung hierfür ist
eine sachgemäße und regelmäßige Wartung durch von uns autorisiertes Personal und
das Einhalten von Herstellerangaben zu vom Betreiber auszuführende Wartungs- /
Instandhaltungs- / Pflegemaßnahmen (Vorgaben z.B. in Installations-,
Bedienungsanleitung inkl. Wartungsplan).
12.2 Verschleißteile sind von der Gewährleitung ausgeschlossen.
13. Sonstiges
13.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt.
13.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Anlage 1
Höhe der Verzugszinsen
Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis
Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als
Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen
Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8 % über dem
Basiszinssatz erhöht.
Unter https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-
regelungen/basiszinssatz-607820 können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Industrie und
Handelskammertags.